FAQ

Häufig gestellte Fragen.

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen unserer Bewerber. Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie gerne ein unserer Vorstandsmitglieder über das Kontaktformular.

Wie kann ich einen Kleingarten pachten ?

Bitte füllen sicher zu unser Onlineformular für Bewerber aus. Wir berechnen eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro.

Welche Größe haben die Kleingärten?

Unsere Kleingärten sind unterschiedlich groß, zwischen ca. 150 m² und 400 m², je nach Verfügbarkeit. Teilweise gehören zu den Kleingärten auch noch Pflegegrundstücke dazu.

Gibt es eine Warteliste für Kleingärten?

Ja, wenn derzeit keine Kleingärten frei sind, können Sie sich auf unsere Warteliste setzen lassen.

Welche Regeln gelten im Verein?

Wir legen Wert auf Nachbarschaftshilfe, ordentliche Pflege der Kleingärten, die Einhaltung unserer Satzung sowie der Gartenordnung des Stadtverbands Essen der Kleingärtnervereine e.V. bei dem wir Mitglied sind.

Was kostet ein Kleingarten?

Das hängt vom Zustand des jeweiligen Kleingartens ab. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den Wert des Kleingartens. In der Regel liegt die Ablösesumme bei ca. 3000 bis 5000 Euro. Die jährlichen Kosten für Mitgliedsbeiträge und die Pacht liegen bei ca. 250 Euro.

Welche Verträge gehe ich ein?

Eigentümer der Grundstücke ist die Stadt Essen. Der Pächter schließt einen Pachtvertrag mit dem Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V. bei dem wir Mitglied sind. Zudem ist eine Mitgliedschaft in unserem Verein verpflichtend.

Kann ich meinen Kleingarten an jemanden abgeben oder vermieten?

Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Eine Abgabe erfolgt nur über den Verein.

Wie sieht es mit Wasser und Strom im Kleingarten aus?

All unsere Kleingärten verfügen über Wasser- und Stromanschluss. Die meisten Kleingärten haben außerdem einen Abwasseranschluss.

Gibt es Unterstützung für Anfänger?

Ja, erfahrene Mitglieder beraten gerne bei der Anlage und Pflege des Kleingartens und geben Tipps für Pflanzung und Ernte. Zudem haben wir ausgebildete Fachberater. Die Beratung ist für unsere Mitglieder kostenlos.

Muss ich an Vereinsaktivitäten teilnehmen?

Freiwillige Beteiligung ist willkommen, verpflichtend ist lediglich die Einhaltung unserer Satzung. Dazu zählt auch die Beteiligung an der Gemeinschaftsarbeit zur Pflege der gemeinschaftlichen Flächen und Wege sowie des Vereinsheimes. Desweitern ist die Teilnahme an Mitgliederversammlungen verpflichtend.

Kann ich Tiere im Kleingarten halten?

Nein, die Tierhaltung in unseren Kleingärten ist nicht erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Bienen. Dafür ist ein Gestaltungsantrag erforderlich.

Sind Gemeinschaftseinrichtungen vorhanden?

Ja, wir haben ein Vereinsheim, das gegen eine Pauschale gemietet werden kann.

Wir sind Mitglied beim Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V.

Viele Regelungen, insbesondere die Gartenordnung werden über den Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V. für alle angeschlossenen Kleingartenvereine erlassen.

Weiter Informationen und die aktuell gültige Gartenordnung finden Sie auf der Website des Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Nutzen Sie unser Kontaktformular, um unkompliziert Fragen zu Kleingärten zu stellen oder Anliegen direkt an den Verein zu senden. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und helfen Ihnen gerne weiter.