Bewerberliste

Allgemeines Häufig gestellte Fragen

 

Was kostet ein Garten im Jahr?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Der Pachtpreis hängt maßgeblich von der Gartengröße ab. Sie variiert sehr stark und liegt irgendwo zwischen 200m² und 500m². Im Einzelfall können es bis zu 700m² sein. Der Durchschnitt liegt bei 300m². Bei diesem Durchschnittsgarten liegen die Gesamtkosten in einer Höhe von 170.-EUR. Sie setzen sich aus der Pacht pro m² (= 30 Ct.), dem Verbandsbeitrag, dem Mitgliedsbeitrag, den Kommunalabgaben und einer Unfallversicherung zusammen.

Gibt es weitere Kosten?

Ähnlich wie bei einer Mietwohnung ist von dem neuen Pächter an den Vorpächter eine Entschädigung für die zurückgelassenen Dinge zu bezahlen. Dazu zählen die Gartenlaube, die Pflanzen, Einrichtungen für Wasser und Strom, Zäune, Tore etc.. Damit es über die Höhe der Entschädigung keine Mißverständnisse gibt, lassen wir die Gärten grundsätzlich von einem vereidigten Sachverständigen schätzen.

Für die Aufnahme in unseren Verein erheben wir eine einmalige Gebühr von 50.-EUR.


Kann man im Garten machen was man will?

Diese Frage kann man mit einem klaren Nein beantworten. Maßgeblich für die Nutzung des Gartens ist das Bundeskleingartengesetz, die Gartenordnung des Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. und unsere Vereinssatzung. Durch das Bundeskleingartengesetz werden Kleingärten von Bund und Land in Bezug auf die Pachthöhe geschützt. Im Gegenzug gibt es eine Reihe von einzuhaltenden Auflagen bei der Bewirtschaftung und im Umfeld der Kleingartenanlagen. Die Hintergründe und näheren Erläuterungen haben  wir in einem Merkblatt zusammengefaßt.

Dürfen im Kleingarten Tiere gehalten werden?

Nach Paragraph 9 Abschnitt 6 der Gartenordnung des Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e. V. ist eine Haltung von Tieren im Kleingarten nicht erlaubt.

Können die Gartengrundstücke erworben werden?

Der Grund und Boden unserer Gärten befindet sich im Eigentum der Stadt Essen. Die Gärten können nur gepachtet werden.

Der Nachpächter wird grundsätzlich vom Verein bestimmt. Gemäß §16 unserer Satzung wird der Garten den auf der Vormerkliste notierten Bewerbern angeboten. Pächter kann ein Bewerber nur werden, wenn er zuvor in unserem Verein Mitglied geworden ist.

Absprachen - insbesondere finanzieller Art - zwischen dem Vorpächter und potentiellen Nachpächtern unter Umgehung des Vereins sind unwirksam.


[Home]  [Lage]  [Dokumente]  [Termine]  [Links]  [Stadtverband]  [Mitglieder]  [Verwaltung]  [Impressum]  [Datenschutz]